Schaffner

[69] Schaffner, 1) Einer, welcher im Namen eines Andern die häuslichen od. wirthschaftlichen Geschäfte besorgt, daher oft so v.w. Verwalter, Hofmeister, Haushofmeister; 2) in Oberdeutschland Einer, welcher die ökonomischen Angelegenheiten eines landesherrlichen Amtes besorgt; daher Schaffnerei, das Amt, die Wohnung desselben od. der ihm zugewiesene District; 3) (Conducteur), Aufseher u. Controlbeamte über den Postwagen, Eisenbahnwaggons, Dampfboote u. dgl.; 4) in Gast- u. Weinhäusern so v.w. Kellner; 5) in Niederdeutschland bei Hochzeiten, Kindtaufen u. andern Festlichkeiten der Bauern Einer, welcher Alles beim Feste ordnet u. für die Gäste sorgt, gewöhnlich ein naher Verwandter; daher Schaffnertanz, der erste Tanz od. Vortanz bei einem solchen Feste, welcher dem S. gebührt; 6) in manchen größeren Handelsstädten ein Mann, welcher den Fuhrleuten Fracht verschafft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 69.
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