Schaffner [1]

[681] Schaffner, Verwalter, An ordner, Haushofmeister u. dgl.; daher Schaffnerei, das Amt, die Wohnung eines solchen; Beamte zur Bedienung der Post- und der Eisenbahnpersonenwagen (vgl. Eisenbahnverwaltung); in Niederdeutschland bei Bauernhochzeiten etc. derjenige, der alles beim Fest anzuordnen hat, daher Schaffnertanz, der dem S. gebührende Vortanz beim Fest.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 681.
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