Schauanstalt

[101] Schauanstalt, in manchen Städten die Einrichtung, daß gewebte zur Ausfuhr bestimmte Zeuge entweder von obrigkeitlichen Personen (Schauamt), od. von den Zunftmeistern (Schaumeistern) auf ihre Güte öffentlich untersucht werden, theils um die Käufer vor Nachtheil zu bewahren, theils um dem eigenen Lande den guten Ruf zu bewahren. Tücher werden oft dreimal besichtigt: auf dem Stuhle, nach dem Walken u. am Rahmen. Den für gut befundenen Stücken wird ein Stempel aufgedrückt. In Hannover heißen dieselben Leggenanstalten, in Rußland Brake; in Italien, Frankreich u. Süddeutschland gibt es ähnliche Einrichtungen (Conditionirungsanstalten), welche das richtige Gewicht der auszuführenden Waaren (namentlich Seidenwaaren) prüfen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 101.
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