Schifffahrtskunde

[171] Schifffahrtskunde, 1) die Kenntniß alles desjenigen, was zu Betreibung der Schifffahrt nöthig ist. Dazu gehören als Hauptwissenschaften: die Schiffsbaukunst, die Steuermannskunst, das Seerecht u. die Kenntniß aller der Erfahrungen, welche das Reisen zu Schiffe erleichtern, Gefahren vorbeugen, od. zur Zeit der Noth Rettung gewähren können; als Hülfswissenschaften: Geographie, Astronomie, Mathematik, Physik, Mechanik u. Handelswissenschaft. Als ein besonderer Zweig der S. ist auch die Wissenschaft über Führung des Seekriegs anzusehen, sowie auch die Kenntniß, wie ein einzelnes Schiff gegen einen feindlichen Angriff am besten zu vertheidigen sei, keinem Seemann mangeln darf; 2) (Nautik, Steuermannskunst), die Kenntniß alles dessen, was dazu gehört, ein Schiff zu regieren u. dessen Lauf zu bestimmen. Anstalten, wo junge Leute in der S. unterrichtet u. zu Steuerleuten od. Bootsmännern u. zu Handels-, Schiffscapitäns od. Schiffsoffizieren gebildet werden, heißen Schifffahrtsschulen (Navigations-, Marineschulen), vgl. Seeakademie. In den Schiffsbauschulen werden die zum Schiffbau nöthigen Kenntnisse gelehrt. Fast alle bedeutende Seeplätze haben dergleichen. Literatur s.u. Schifffahrt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 171.
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