Schlacht [2]

[202] Schlacht, 1) ein Damm von Faschinenwerk längs des Ufers, um das Wasser von demselben abzuhalten; 2) jeder Bau am Ufer od. im Wasser von Pfahl- od. Mauerwerk, bes. wenn er dazu dient, daß Schiffe bequem daran anlegen können. Von den Schiffen, welche daselbst anlegen, wird das Schlachtgeld bezahlt. Ein Schlachtschreiber führt darüber die Rechnung; ein Schlachtvoigt hat die Aufsicht über den Ort u. die anlegenden Schiffe, u. die Oberaufsicht führen die Schlachtherren; 3) ein Ort innerhalb eines Deiches, aus welchem die Erde zur Ausbesserung des Deiches genommen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 202.
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