Schlacht

[82] Schlacht nennt man im Allgemeinen jedes bedeutendere Gefecht (s.d.), welches sich streitende Parteien liefern, um mit Gewalt Dasjenige zu entscheiden, um was sich der Kampf entsponnen hat und was weder durch Unterhandlungen noch durch kluge, zwingende aber unblutige Maßregeln zur Entscheidung zu bringen war. Die Schlacht ist immer das letzte Auskunftsmittel, wo entweder beide miteinander kriegführende Parteien an einem Orte, an welchem ihre Streitkräfte zusammenstoßen, im Vortheil zu sein meinen, oder die eine Partei durch persönliche Tapferkeit, sowie durch kluge Leitung des Gefechts sich in Vortheil zu setzen hofft. Der Schlacht gehen stets andere militairische Operationen voraus, indem jeder Feldherr sich nur dann in eine Schlacht einlassen darf, wenn er einsieht, daß es kein anderes weniger misliches Entscheidungsmittel gibt, oder daß er selbst nicht so sehr im Nachtheil ist, daß er der höchsten Wahrscheinlichkeit nach erliegen muß. Der Feldherr wird eine Schlacht herbeizuführen suchen, in welcher die Wahrscheinlichkeit des Sieges auf seiner Seite und durch welche die Entscheidung des ganzen Krieges näher gebracht wird. Um in dieser Beziehung ein Urtheil zu haben, muß er, ehe er sich auf den Kampf einläßt, möglichst genau die Streitkräfte des Feindes und die Beschaffenheit des Schlachtfeldes, d.h. der Gegend, in welcher der Kampf bestanden werden muß, ausgekundschaftet und endlich hiernach seinen Schlachtplan entworfen haben. Der Schlachtplan ist ein im voraus gemachter Entwurf des Ganges der Schlacht. Es wird festgesetzt, welche Streitmittel, in welcher Reihe, an welchem Orte in Anwendung gebracht werden sollen und wie, wenn jene den muthmaßlichen Erfolg hervorgebracht haben, weiter gewirkt werden soll, damit die gewünschte Entscheidung sobald als möglich und mit so wenig Verlust als möglich herbeigeführt werde. Nach dem Schlachtplane müssen diejenigen Stellungen eingenommen und besetzt werden, von denen aus die Operationen unternommen werden sollen, die Streitkräfte müssen auf eine Weise vertheilt werden, welche die vortheilhafteste zur Ausführung des Schlachtplans ist. Der Beginn der Schlacht findet statt, nachdem endlich das Heer dem Schlachtplane gemäß in Ordnung aufgestellt worden, in Schlachtordnung gestellt ist. Man bedient sich aber dieses Ausdrucks auch noch in allgemeinerer Bedeutung, nämlich zur Bezeichnung der Aufstellung einer Heeresabtheilung überhaupt in der eingeführten Ordnung, welche darauf berechnet ist, daß mit jener Heeresabtheilung aufs leichteste alle Arten von Bewegungen vorgenommen werden können. Gewöhnlich geschieht die Eröffnung der Schlacht durch die leichten Truppen und durch das vor den Linien stehende oder von andern günstigen Punkten aus arbeitende Geschütz. Zur Fortsetzung der Schlacht ist erfoderlich, daß alle Anführer so weit als nöthig den Schlachtplan kennen, damit sie alle im Sinne desselben zusammenwirken, und daß der die Schlacht leitende Feldherr in jedem Augenblick erfahre und wisse, was auf jedem Punkte des Schlachtfeldes vorgeht. Denn selten oder nie wird eine Schlacht genau den im Schlachtplane angenommenen Gang nehmen, und der Feldherr muß daher in jedem Augenblicke bereit sein, schnelle Maßregeln anzuordnen, welche den sich herausstellenden Nachtheilen abhelfen, sowie Schwächen des Gegners zum Zwecke der Entscheidung zu benutzen, welche erst während des Kampfes eintreten oder klar werden. Ist die Schlacht entschieden, so ist es Sache des Siegers, den Sieg so weit als möglich und der Klugheit gemäß zu verfolgen, des Besiegten, sich mit so viel Ordnung als möglich zurückzuziehen und baldigst eine Stellung zu gewinnen, auf welcher er sich gegen den Feind halten kann. Ein kluger Feldherr wird auch für den Fall einer ungünstigen Entscheidung im voraus beim Entwurf des Schlachtplans die nöthige Rücksicht genommen haben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 82.
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