Schneidebret

[347] Schneidebret, starkes, viereckiges Bret von hartem Holze mit Rändern ringsherum; auf demselben werden mit einem langen, geraden, an der einen Seite durch ein Gewinde an einem eisernen Stabe befestigten, auf der andern Seite mit einem hölzernen Griffe versehenen Messer (Schneidemesser), auf einem untergelegten, hölzernen Klotze Wurzeln, Tabak, Rinden, Hölzer u. Stängel klein geschnitten. Bisweilen werden diese Dinge auch mittels eines Wiegemessers zerkleinert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 347.
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