Schneidemesser

[347] Schneidemesser, 1) (Schnittmesser), Werkzeug der Holzarbeiter, aus einer einschneidigen Klinge, an beiden Seiten mit rechtwinklig aufgesetzten Handgriffen bestehend, um schwächere Holzstücken rund zu schneiden, zu welchem Ende man sie in den Kopf der Schneidebank einklemmt; 2) so v.w. Reifmesser; 3) s.u. Schneidebret.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 347.
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