Schneidebank

[346] Schneidebank, 1) Tisch, welcher auf drei Seiten mit erhabenen Rande umgeben u. worauf ein Schneidemesser in einem Gewinde befestiget ist, womit der Talg in kleine Stücken zerschnitten wird; 2) (Schnitzbank), Arbeitsbank der Holzarbeiter; nahe an dem einen Ende geht mitten durch dir Bank ein Holz (Fußholz), das um einen Bolzen beweglich ist, unten einen Fußtritt u. oben einen Kopf (Presser) mit einer vorspringenden Ecke hat. Schiebt man das Fußholz zurück, indem man mit einem Fuße auf den Fußtritt stemmt, so neigt sich der Kopf vorwärts u. die vorspringende Ecke desselben drückt auf die Bank. Ein unter den Kopf gelegtes Stück Holz kann also dadurch sehr fest gehalten u. von dem auf der Bank reitend sitzenden Arbeiter bequem mit dem Schneidemesser bearbeitet werden; 3) Gestell, auf welches geblümte lancirte Zeuge gespannt werden, um die auf der linken Seite zwischen den Blumen lose liegenden Fäden mit einer Schere abschneiden zu können. Das Gestell hat vier Füße u. bildet oben einen Rahmen,[346] wovon zwei gegenüber stehende Seiten Walzen sind. Jede Walze hat an dem einen Ende ein Kreuz, um sie herumdrehen, u. am anderen Ende ein Sperrrad, um sie feststellen zu können. Das Zeug wird zuerst auf die eine Seite gewickelt, an die andere Walze gespannt, u. wenn von dem ausgespannten Stücke Zeug die Fäden abgeschnitten sind, so wird es auf die andere Walze gewunden; 4) (Landw.), so v.w. Häckerlingsbank.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 346-347.
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