Schulstrafen

[466] Schulstrafen, Strafen, welche den Schülern wegen Faulheit, Unordnung od. Verletzung der Schulzucht zuerkannt werden; sie sind entweder körperliche, von denen jedoch nur noch die Ruthenstreiche, u. zwar nur in den niedern Schulen, vorkommen; od. Ehrenstrafen, als Verweis von den Lehrerconvent, Einschreibung in das Strafbuch, Relocation (Versetzung auf einen niedern Platz od. it eine niedere Klasse); od. Freiheitsstrafen, als Zurück bleiben nach den Schulstunden in dem Schulzimmer od. Einsperrung in das Carcer; bei Unverbesserlichkeit od. schweren Vergehen in höheren Unterrichtsanstalten Exelusion od. Relegation (Entfernung von der Schule), in Volksschulen Bestrafung durch die Obrigkeit. Andere Strafen der frühern Zeit, wie Knien auf dem Erbsensack, Tragen von Eselsbildern, Heraushalten schwerer Bücher in freier Hand etc. kommen jetzt nicht mehr vor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 466.
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