Schwalbenschwanz [1]

[498] Schwalbenschwanz, 1) der Schwanz einer Schwalbe, ist gabelförmig, d.h. an den Enden sich[498] seitworts ausbreitend; daher 2) eine häufig vorkommende Holzverbindung, welche beim Zusammenfügen von Hölzern nach der Länge (z.B. bei Schwellen) od. der Quere nach angewendet wird u. dieselben gegen das Auseinanderziehen sichert. Je nachdem sie die Form eines Blattes, Zapfens od. Keiles hat, nennt man sie Schwalbenschwanzblatt, Schwalbenschwanzzapfen, Schwalbenschwanzkeil od. Schwalbenschwanzdübel. Das äußere Ende des trapezförmigen Zapfens od. Blattes ist breiter als das innere, so daß die Seiten nach außen divergiren u. im anderen Holze ist eine entsprechende Vertiefung ausgemeißelt. Der Schwalbenschwanzkeil ist nach beiden Seiten hin trapezförmig (daher doppelter S.) u. wird in zwei einfach trapezförmige Vertiefungen der beiden zu verbindenden Hölzer eingesteckt; solche Keile werden wohl auch zur Verbindung von zwei Metallstücken angewendet. In der Tischlerei bedient man sich zähneartig nebeneinander angeschnittener Schwalbenschwanzzapfen zur Verbindung der Hirnenden zweier Breter unter rechtem Winkel; 3) Dachziegel von schwalbenschwanzähnlicher Gestalt; 4) sonst Festungsaußenwerk dem Hornwerk ähnlich, aus zwei, hinten dichter zusammen gezogenen Linien bestehend, welche vorn einen eingebenden Winkel zwischen sich u. dadurch die Gestalt eines S-es haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 498-499.
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