Schwefeln

[595] Schwefeln, die Behandlung gewisser Stoffe mit durch Verbrennen von Schwefel dargestellter schwefliger Säure, behufs des Bleichens od. der Zerstörung von fäulnißfähigen Stoffen; daher 1) Gebleicht werden durch schweflige Säure: Wolle, Seide, Federn, Strob, Badeschwämme, Korbgeslecht, überhaupt Stoffe, welche durch Chlor entweder zerstört, od. nicht ganz farblos werden. Nur Seide pflegt man auch durch abwechselnde Behandlung mit Chlor u. schwefliger Säure zu bleichen. Die zu bleichenden Stoffe werden zwei- bis dreimal abwechselnd mit immer schwächeren 60° warmen Soda- u. Seifenbädern behandelt u. 10 Stunden lang in die Schwefelkammern gehängt. Diese gut schließenden, gemauerten Räume, an deren Boden Schalen mit brennendem Schwefel aufgestellt werden, haben Vorrichtungen (Horden, Rahmen, Schwefelböcke), auf denen die feuchten Stoffe ausgebreitet werden. Zuletzt werden sie warm gewaschen, u. durch das Blaubad, eine etwas Thonerdehydrat u. Indigocarmin enthaltende schwache Seifenlange, gezogen Für kleinere Gegenstände, wie Strohhüte, Spitzen, Darmsaiten, bedient man sich eines Kastens mit doppeltem Boden (Schwefelkasten), in welchem sich unten der brennende Schwefel, oben die Waaren befinden. Aus Tischzeug etc. kann man Obst- u. Weinflecke durch den Dampf brennenden Schwefels entfernen. Auch wäßrige Lösungen von schwefliger Säure wendet man zum Bleichen an; 2) Hopfen schwefelt man, um ihn entweder haltbarer zu machen, od., um ihn, wenn er durch Nässe etc. stockbraun geworden war, betrügerischerweise eine lichtere Farbe zu geben; 3) Weinfässer werden innerlich geschwefelt, damit der Wein sich darin halte; 4) bei Hautkrankheiten die betreffenden Körpertheile dem Dampfe brennenden Schwefels aussetzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 595.
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