Scriba

[709] Scriba (lat.), Schreiber. In römischen Privathäusern waren sie (Scribae privati) gewöhnlich Sklaven od. Freigelassene u. schrieben Bücher ab; Scribae epistolarii (Scribae ab epistolis), welche ihren Herren die Correspondenz besorgten; Scribae a studiis, halfen beim Studiren, indem sie Notizen sammelten, Auszüge machten etc.; zur Kaiserzeit war der S. cubicularius der Geheimschreiber des Kaisers; Scribae navales, führten Buch u. Rechnung über Einnahme u. Ausgabe auf dem Schiff. Die Scriben im Staatsdienst (Scribae publici) wurden Anfangs aus geringen Leuten genommen; doch da ihre Verrichtungen als wichtige Staatsdienste angesehen zu werden anfingen, so hatten sie, bes. seit Ciceros Zeiten, einen ehrenvolleren Stand u. wurden den Homines novi gleich gesetzt. Sie[709] wurden entweder von den Magistraten selbst gewählt, so von den Consuln, Prätoren, Censoren u. Dictatoren; od. waren vom Staate den Magistraten beigegeben, so die Scribae aedilitii, Scribae praetorii, Scribae quaestorii, welche den Ädilen, Prätoren, Quästoren dienten u. in Decurien eingetheilt waren. Unter ihnen waren die S. quaestorii, die beim Staatsschatz, die angesehensten, sie machten die Rechnungen über das Budget u. besorgten das Staatsarchiv; außerdem kommen vor die Scribae quindecimvirales, sie besorgten die Aufschreibung der aus den Sibyllinischen Büchern erhaltenen Orakel an den Senat; beim S. censualis wurden die Testamente eröffnet, publicirt u. dann in die Acten eingetragen; S. clarissimus, in der späteren Kaiserzeit so v.w. Statthalter einer Provinz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 709-710.
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