Scriptūra

[711] Scriptūra (lat.), 1) das Bezeichnen mit Linien; 2) Schreiben, Schrift; 3) das Geschriebene, Schrift, Buch; daher S. sacra, die Heilige Schrift (s. Bibel); 4) Abgabe, welche von denen gegeben wurde, welche ihr Vieh auf dem Staatsgebiet (Ager scriptuarius) weiden. Anfangs war das Beweiden öffentlicher Plätze jedem Bürger unverwehrt, seit den Zeiten des Publicius aber suchte man das Staatseinkommen zu vermehren u. besteuerte den Gebrauch derselben. Es wurde aber die S., wie die anderen Zölle, bes. in den Provinzen an einzelne Unternehmer verpachtet (Pecuarii od. Scriptuarii), traten Mehre zusammen, welche die S. gemeinschaftlich pachteten, so war der Hauptunternehmer der Magister scripturae. Unter den Kaisern, als die öffentlichen Ländereien in Italien verkauft od. unter die Bürger vertheilt wurden, hörte die S. auf; in den unterworfenen Ländern blieb sie aber, u. der Ertrag floß nun in den kaiserlichen Schatz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 711.
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