Seepräfect

[754] Seepräfect (Seeintendant), in Staaten, welche große Flotten haben, der oberste Beamte in großen Kriegshäfen, welcher die Aufsicht über das Seewesen führt. Die französische Seemacht ist in 5 Divisionen getheilt, welche den 5 großen französischen Kriegshäfen Toulon, Brest, Rochefort, Cherboug u. L'Orient zugetheilt sind; diese 5 Flottenstationen sind zugleich Sitze der Seepräfecturen (s.u. Frankreich S. 510).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 754.
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