Seeprotest

[754] Seeprotest (Verklarung), eine eidliche Erklärung des Capitäns u. der Besatzung bei Haverien vor einem Consul, Notar od. Richter in dem ersten Hafen, wo das Schiff einläuft. Es werden darin alle Begebenheiten der Fahrt, die Stärke des Sturms u. die getroffenen Gegenmaßregeln angegeben, um zu beweisen, daß die Gewalt der Elemente den Schaden verursacht u. den Capitän gezwungen[754] habe in einem andern als den Bestimmungshafen einzulaufen. Die ganze Verhandlung geschieht, um die Assecuranzen zum Schadenersatz zu verpflichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 754-755.
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