Sicherheitstrupp

[957] Sicherheitstrupp, Truppenabtheilung, welcher die Sicherung lagernder od. marschirender Truppen anvertraut ist. Als Mittel bieten sich hierzu dar: Beobachtung des Feindes in Bezug auf seine Nähe u. Absichten, Verbergung der eigenen Truppen sowohl in Rücksicht auf Stärke als Absichten u. Durchführung eines Kampfes so lange, bis die geschützten Truppen selbst schlagfertig sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 957.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: