Siegelbewahrer

[62] Siegelbewahrer, in manchen Staaten der hohe, oft höchste Staatsbeamte, welchem das Staatssiegel anvertraut ist, um die Urkunden zu untersiegeln. Da sonst der S. auch das Monogramm des Fürsten bewahrte u. ohne dessen Aufdrückung keine Urkunde Gesetzeskraft erhielt, so war der S. der vertrauteste u. höchste Staatsdiener, der erste Minister u. ist noch jetzt in manchen Staaten der erste Ministerkanzler. In Deutschland war der Kurfürst von Mainz S. Außer der Kriegszeit erhielt es aber der Reichskanzler. In Frankreich war unter Ludwig XVIII., Karl X. u. Ludwig Philipp der Justizminister Großsiegelbewahrer (Garde des sceaux de France), ebenso ist es wieder unter Napoleon III. In England ist seit Elisabeth die Stelle des Großsiegelbewahrers (Lord Keeper of the Great Seal) mit der eines Lordkanzlers verbunden; ein eigener Beamter (Lord Keeper of the Privy Seal od. Lord Privy Seal) bewahrt das kleine Siegel. Außerdem besteht noch ein Handsiegel des Königs (Sigul). Auch Schottland hat eigene S. des großen u. kleinen Siegels.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 62.
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