Sprung

[607] Sprung, 1) die Handlung des Springens, s.d.; bes. 2) eine künstliche Erhebung des Körpers; man unterscheidet dabei Jettés, Chassés, Contretems, Pas de Sisonne, Gaprioles od. Entrechats; 3) verschiedene Arten den ganzen Körper auf einmal zu erheben, zu denen Pferde abgerichtet werden; man rechnet dazu die Bablotladen; Croupaden u. Capriolen; 4) Begattung größerer Thiere; 5) so v.w. Sprungbein; 6) so v.w. Bruch od. Riß; 7) (Tuchm.), so v.w. Fach 7); 8) die getheilte Kette am Webstuhl, s.u. Bobbinetstuhl; 9) an einem trapezoidisch gebildeten Stagsegel die vorderste od. kürzeste Seite, welche gegen den Mast befestigt ist; 10) der Angelhaken bei der Sprungfischerei; 11) der schnelle Übergang von einem Gegenstande zum andern, welche in keiner merklichen Verbindung stehen, od. wobei man die zur Verbindung dienenden Gegenstände unberücksichtigt läßt; 12) logischer S., der Fehler in Schlüssen u. Beweisen, wo man etwas aus dem Vorhergehenden folgert, ohne daß die die Folgerung begründenden Mittelglieder vorhanden sind. Der sogenannte gesetzmäßige S., wenn in einem Enthymem (s.d.) der Obersatz od. Untersatz eines Schlusses nicht ausdrücklich ausgesprochen wird, ist eigentlich kein S., denn die vermittelnden Begriffe sind in dieser Abkürzung des Schlusses wirklich vorhanden; 13) S. der Epakten, s.u. Epakten; 14) (Bergw.), so v.w. Verwerfung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 607.
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