Stab [2]

[648] Stab (Militärw.), 1) die nicht zu den eigentlichen Compagnien, sondern zu dem Commando eines Bataillons, Regiments, einer Brigade od. einer Division gehörigen Personen, daher Bataillons-, Regiments-, Brigade- u. Divisionsstab. Der S. eines Bataillons u. der eines Regiments besteht aus dem Oberstab, d.h. aus den Offizieren u. in Offizierrang stehenden Beamten, u. aus dem Unterstab, d.h. den nur Unteroffizierrang habenden Personen; zu letzterm zählt man den Bataillons- od. Regimentsschreiber, den Stabsfourier, welcher für die Bedürfnisse des Stabes als Fourier sorgt, oft aber auch mit dem Schreiber derselbe ist; den Bataillons- od. Regimentstambour, bei der Cavallerie den Stabstrompeter, bei der leichten Infanterie den Stabshornisten, welcher mit Jenem in gleichem Verhältniß steht, die Hautboisten des Bataillons od. Regiments, die Trainsoldaten, welche zur Bagage desselben gehören, u. die vorschriftmäßig zum S-e des Bataillons od. Regiments gehörigen Reitknechte u. Bedienten. Auf ähnliche Weise sind die Stäbe der Brigaden, Divisionen u. der Armeecorps zusammengesetzt, nur daß die Commandeure Generale sind u. mehre Adjutanten, Gallopins, Verpflegungsbeamte, Kriegscommissär, einen Auditeur, Feldwebel etc., auch bei manchen Armeen eine Stabswache (s.d.) bei sich haben; 2) so v.w. Generalstab.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 648.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: