Stab [3]

[817] Stab (franz. Etat-major), die zu dem Kommando eines Truppenteils oder höhern Verbandes gehörigen Personen. Man unterscheidet den Oberstab, Offiziere und im Offiziersrang stehende Beamte, und den Unterst ab, Schreiber, Ordonnanzen, Büchsenmacher u. dgl. Höhere Stäbe sind die Kommandobehörden der Armeen, Armeekorps, Infanterie- und Kavalleriedivisionen, Brigaden, die neben einer größern Zahl von Offizieren etc. noch richterliche Beamte, Intendantur-, Feldpostbeamte, Feldgeistliche etc. umfassen. Stabsordonnanzen sind die den Befehlshabern vom Brigadekommandeur einschließlich aufwärts zum Teil schon im Frieden von berittenen Waffen gestellten Mannschaften zum persönlichen Dienst; sie tragen eine besondere Uniform. Stabswachen, im deutschen Heere nur im Kriege, bestehen in geringer Stärke bei den höhern Kommandobehörden unter Führung von Offizieren.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 817.
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