Stabträger

[650] Stabträger, 1) so v.w. Stabhalter; 2) in der Katholischen Kirche ein Cleriker, welcher bei feierlichen Gelegenheiten dem Bischofe den Bischofsstab vorträgt od. denselben bei kirchlichen Functionen des Bischofs in Händen hält, bis dieser sich zum Segnen od. zum Fortgehen erhebt; 3) ehemals bei den bürgerlichen Schützencompagnien mancher Orte ein Oberoffizier, welcher eine gewisse Gewalt auszuüben hatte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 650.
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