Strang

[902] Strang, 1) aus Hanf nach Art eines Seils gesponnener, meist nach dem einen Ende hin dünner werdender Körper, mit welchem das Zugvieh angespannt wird; 2) beim Kutschgeschirr lederner, etwa 1 Zoll breiter u. drei- bis fünffach zusammengenähter Riemen. Am Ende wird ein starker viereckiger Strangring eingenäht, womit man den S. an das Ortscheit befestigt. Wichtig ist die Richtung der Stränge hinsichtlich der Zugkraft der Thiere, da die Zugkraft mit der Steigung der Stränge wüchst. Feste Stränge verschaffen großen Vortheil, sowohl in Bezug auf die größere Zugkraft als die geringere Ermüdung. Die Vortheile hören auf bei größerer Steigung der Stränge, weil dann die Ebene von selbst durch den Schwerpunkt der Pferde geht. Der dem Maximum der Zugkraft entsprechende Winkel der Stränge ist 18°; 3) ein Strick, in sofern er gebraucht wird, einen Menschen damit zu hängen, daher zum S-e verurtheilen, mit dem S-e hinrichten, s. Hängen; 4) jeder Strick zum Ziehen; 5) als Maß, so v.w. Strähn; 6) die einzelnen Garnfäden, aus denen der Baumwollenzwirn besteht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 902.
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