Tabulatur

[192] Tabulatur (v. lat.), 1) jede Art, die Töne durch Zeichen (s. Noten) darzustellen; 2) bes. die partiturmäßige Schreibart der Noten, wo man durch Ziffern u. andere Zeichen, welche man über die Grundstimme setzt, den harmonischen Antheil eines Tonstückes zugleich mit bezeichnet. Man unterscheidet in dieser Art die italienische u. deutsche T. Die italienische T. ist die sogenannte Generalbaßschrift (s. Generalbaß); die deutsche T. aber ist die etwas ausgebildetere Notenschrift (s. Noten), welche Papst Gregorius der Große einführte. Man bediente sich nämlich in derselben, um hohe od. tiefe Töne zu bezeichnen, verschiedener Buchstaben. Auf diese Art wurden die Töne der jetzt gebräuchlichen Notenschrift:

Tabulatur

durch die darunter gesetzten Buchstaben, welche für die höheren Töne noch mit Strichen versehen (gestrichen) sind, bezeichnet. Die Benennung der Töne in den verschiedenen Octaven (s.d.), wie z.B. große Octave, kleine od. ungestrichene Octave, eingestrichene, zweigestrichene, dreigestrichene Octave, ist auf unsere Zeiten übergegangen, u. man bedient sich auch dieser Tonschrift sowohl bei einfachen Gesängen, wie z.B. Chorälen, um den Raum u. den kostspieligen Notendruck zu ersparen, als auch als Abkürzung in Werken, wo der einzuschaltende Notendruck mit Schwierigkeit verbunden ist. Zur Bezeichnung der Dauer der Noten u. der verschiedenen Pausen dienten verschiedene Zeichen, welche nach den Verfassern u. Schreibern sehr von einander abwichen; 3) der Inbegriff der technischen Regeln des Meistersanges, s.u. Meistersänger.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 192.
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