Tetragonomĕtrie

[418] Tetragonomĕtrie, 1) der Inbegriff der Gesetze, nach welchen die eizelnen Stücke eines ebenen Vierecks einander wechselseitig bestimmen. Sie ist ein besonderer Theil der Polygonometrie u. für die Vierecke das, was für Dreiecke die Trigonometrie; 2) ein von Job Ludolf begründetes Rechensystem mittelst der Quadrate der Tetragonalzahlen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 418.
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