Traufrecht

[770] Traufrecht (Dachrecht), das meist dingliche Recht eines Hauseigenthümers zu verlangen, daß das von seinem Dache herabfließende Regenwasser von dem Nachbar aufgenommen werde. Fällt das Wasser tropfenweise vom Dache, so wird dieses Recht das T. (Servitus stillicidii, S. recipiendi) genannt; fließt aber das durch eine Dachrinne gesammelte Regenwasser aus jener frei od. durch eine Dachröhre herab, so heißt dieses Recht od. diese Verbindlichkeit der Wasserlauf (S. fluminis) Beide Befugnisse können auch nur als persönliche durch einfachen Vertrag bestellt werden; als dingliche Rechte unterliegen sie den Regeln über Servituten (s.d.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 770.
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