Trift

[823] Trift, 1) die Bewegung, der öftere Gebrauch einer Sache; 2) so v.w. Triebrad; 3) so v.w. Göpelschwengel; 4) der Ort, auf welchen das Vieh zur Weide getrieben wird; ist solche Trift mehren Eigenthümern od. Gemeinden gemeinschaftlich, so heißt sie Koppeltrift; 5) das Brachfeld, welches zur Viehweide bestimmt ist; 6) breiter, gemeiniglich eingeschlossener Weg, auf welchem das Vieh zum Weideplatz getrieben wird; 7) das sämmtliche Vieh, welches man zusammen austreibt; 8) so v.w. Triftgerechtigkeit; 9) das Rad des Trittrades, s.d. 2).

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 823.
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