Turnus [2]

[78] Turnus (lat.), 1) der Kreislauf, Reihengang; 2) die in der Runde herumlaufende Ordnung, nach welcher Mehre ein Geschäft nach einander verrichten, bes. 3) die Ordnung, in welcher den einzelnen Gliedern der Capitel die Ausübung bestimmter Capitelrechte, namentlich des Patronatsrechts, übertragen ist. Derselbe ist stabil, wenn das Capitularrecht nach dem Alter der einzelnen Capitularen wechselt, z.B. der älteste es immer ausübt; zufällig, wenn es nach einer bestimmten Zeit, z.B. nach Monaten, ausgeübt wird. Eben so ist er, je nachdem die Pfründen, auf welche das wechselnde Ernennungsrecht hergebracht ist, Stiftspräbenden, od. Pfarr- u. Frühmeßstellen sind, T. major od. T. minor Derjenige, welchem auf diese Weise in einem bestimmten Falle die Ausübung eines Capitularrechtes zukommt, heißt der Turnarius, od. auch, weil der T. gewöhnlich sich auf eine Woche erstreckt, Canonicus hebdomadarius.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 78.
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