Ungeheuer

[220] Ungeheuer, 1) (Monstrum), das Product eines, seine gemessenen Grenzen überschreitenden Bildungstriebes, durch ungewöhnliche Vergrößerung od. Beifügung od. kräftigere Entwickelung einzelner Körpertheile, ein Gegenstand der Furcht od. wenigstens des Erstaunens; vgl. Mißgeburt; 2) (Her.), die aus menschlichen od. aus verschiedenartigen thierischen Gestalten vereinigten Figuren, deren Zusammensetzung näher angegeben werden muß, wenn sie nicht etwa bereits eigene Namen, s.d. Sirene, Seelöwe, Lindwurm, Greif etc. erhalten haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 220.
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