Vernageln

[498] Vernageln, 1) mit Nägeln befestigen; 2) mit Nägeln einen aufgenagelten Gegenstand verletzen; so V. eines Pferdes, ist die Verletzung des fleischigen Theiles des Hufes durch das Eindringen falsch angesetzter Hufnägel od. durch das Eintreiben im Hufe stecken gebliebener Nagelstumpfen. Zur Heilung muß man die zu tief steckenden Nägel ausziehen, einige Tropfen Aloetinctur in das Loch laufen lassen u. dasselbe mit Wachs verstreichen. 3) V. der Geschütze, wenn man genöthigt ist, sie dem Feinde zu überlassen, geschieht vermittelst eines stählernen, an der Seite aufgehauenen Nagels, welcher mit Gewalt in das Zündloch getrieben u. an der Kuppe abgebrochen wird; er kann dann nicht ohne Mühe u. Zeitverlust wieder herausgebracht werden.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 498.
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