Volontair

[673] Volontair (fr., spr. Wolongtähr), 1) einer, welcher freiwillig einen Dienst od. gewisse Dienstleistungen übernimmt, ohne dafür die Bezahlung od. Besoldung zu bekommen, welche andere für diese Dienstleistungen erhalten; 2) bes. beim Militär einer, welcher freiwillig Soldat wird, ohne sich auf eine bestimmte Zeit zu verpflichten; er bekommt keinen Sold, braucht aber auch nicht alle die Dienste der übrigen Soldaten zu leisten; vgl. Freiwilliger 2); 3) Soldaten, welche zu einer einzelnen[673] Unternehmung, welche bes. Muth od. Einsicht erfordert, auf Aufforderung sich erbieten; 4) ein Offizier, welcher ohne Sold u. bestimmte Anstellung in einer fremden Armee einen Feldzug mitmacht; 5) bei Kaufleuten, Apothekern, Ökonomen junge Leute, welche die Lehrzeit beendigt haben u. bei einem Herrn ihres Faches eine Stellung annehmen, um sich mehr zu vervollkommnen; sie genießen, je nachdem sie um die Kost dienen, od. Kostgeld geben, größere Freiheit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 673-674.
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