Vorschoß

[697] Vorschoß, eine städtische Abgabe von dem Vermögen, zum Unterschiede von dem Pfundschosse, welcher von den Grundstücken entrichtet wird. Beide kamen in der Mark Brandenburg im 15. Jahrh. auf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 697.
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