Wachparade

[722] Wachparade, die zu der Parade versammelte Mannschaft, welche die Wache beziehen soll. Alle Offiziere u. Unteroffiziere der Garnison, welche nicht krank, im Dienst od. sonst entschuldigt sind, müssen bei der W. sein. Die zum Aufziehen auf die Wache bestimmte Mannschaft wird geschlossen auf den für die Parade bestimmten Platz (Paradeplatz) geführt. Hier wird die Wache durch den Platzmajor od. einen sonstigen Offizier rangirt u. in die bestimmten Wachen eingetheilt. Mittlerweile sind auch die Offiziere u. Unteroffiziere der Garnison angelangt u. stellen sich regimenterweise nach der Anciennetät, die Unteroffiziere compagnieweise 50 Schritte von der Wache dergestalt auf, daß die Offiziere in einem Glied, die Unteroffiziere in zwei Gliedern einige Schritte hinter ihnen, die Stabsoffiziere zwei Schritte vor ihnen stehen. Bei Annäherung des Commandanten läßt der die W. Commandirende, meist der Platzmajor, das Gewehr schultern, die Offiziere u. Unteroffiziere, welche die einzelnen Wachen befehligen sollen, treten auf Commando vor, melden sich bei dem Commandanten u. treten auf Commando wieder ein. Hierauf wird Vergatterung (s.d.) geschlagen, das Gewehr präsentirt, geschultert, mit Zügen abgeschwenkt u. in Parade vor dem Commandanten vorbeimarschirt, worauf jede Wache den kürzesten Weg nach ihrem Wachlocal marschirt. Die Musik marschirt entweder mit nach der Hauptwache od. bleibt zurück, um noch auf dem Paradeplatz einige Musikstücke zu executiren. Nun wird die Parole von dem Commandanten od. dessen Adjutanten ausgetheilt; hierbei bilden 4 Mann die Ecken eines Quarrés, in welchem sich die Parolegebenden u. Paroleempfangenden, gegen Neugierige in dessen Mitte gedeckt, aufstellen; die Parole wird den verschiedenen Commandeurs mitgetheilt, welche nun ihre Befehle für die nächsten 24 Stunden ausgeben lassen. Die W. endet mit dem Weggehen der commandirenden Offiziere, worauf sich die Offiziere zum Appell begeben, wo die Befehle mitgetheilt u. der Dienst für den folgenden Tag commandirt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 722.
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