Weidmann [1]

[26] Weidmann, 1) so v.w. Jäger, bes. 2) gelernter Jäger. Weidmanns Heil, ein Jägergruß vor dem Abgang zur Jagd oft gebraucht, indem: »viel Glück« etc. nach dem Jägerglauben geringe Ausbeute bedeutet; 3) Jemanden einen W. setzen, ihm durch abergläubische Mittel, Versprechen etc. einen Possen spielen, z.B. daß das Gewehr versage od. immer fehle etc. Daher Weidmännisch, 1) den Gebräuchen u. Gewohnheiten der Jäger, den Regeln der Jagdkunst gemäß; 2) das Jagdwesen betreffend. Weidmannschaft, 1) die Kunst u. Beschäftigung des Jagens; 2) das Jagdpersonal.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 26.
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