Writ

[369] Writ (engl., spr. Rit), 1) die Schrift, bes. die Heilige Schrift (Holy od. Sacred W.); 2) der (in England im Namen des Königs, resp. der Königin, u. unter Siegel von irgend einem Gerichtshof, in einigen der Vereinigten Staaten von Nordamerika von jedem einzelnen Richter im Namen u. durch Ermächtigung des Staates erlassene) schriftliche obrigkeitliche Befehl od. Auftrag an den Sheriff od. einen anderen Beamten mit Verhaltungsmaßregeln in Bezug auf einen vorliegenden Rechtsfall, vgl. Arrest 2) a) u. Auspfändung; namentlich Writs of error (spr. Rits of errer), Befehle an die Mitglieder eines höheren Gerichtshofes, das Urtheil eines niederen zu revidiren; 3) eine Klageschrift, Libell; 4) Vorladung, Citation; 5) Verhaftsbefehl; 6) gerichtliche Urkunde; 6) Ausschreiben zu den Parlamentswahlen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 369.
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