Zerschneiden des Tischtuchs

[581] Zerschneiden des Tischtuchs, im Mittelalter die Strafe, daß Einem, welcher wegen eines geringen Vergehens von der Tischgesellschaft ausgeschlossen war u. dennoch unter andern Rittern bei Tisch erschien, das Tischtuch vor dem Teller zerschnitten u. das Brod umgedreht wurde. Ein solcher hatte den Schimpf mit dem Schwert wieder gut zu machen od. seine Unschuld zu erweisen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 581.
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