Zschinsky

[704] Zschinsky, Ferdinand von Z., geb. 22. Febr. 1797 in Borstendorf bei Augustusburg im Sächsischen Erzgebirge von armen Eltern, wurde später von dem Oberförster Z. daselbst adoptirt, erhielt seine wissenschaftliche Vorbildung auf dem Gymnasium in Freiberg, studirte seit 1815 die Rechte in Leipzig, prakticirte seit 1822 als Advocat in Leipzig u. war zugleich Gerichtsdirector in Lützschena; 1828 wurde er königlicher Hülfsarbeiter der Juristenfacultät, 1830 Hof- u. Justizrath erst bei der Landesregierung in Dresden, dann bei dem Landesjustizcollegium u. 1835 bei dem Appellationsgericht, bei welcher letzteren Behörde er 1845 zum Vicepräsidenten ernannt wurde, verwaltete im März 1848 kurze Zeit das Ministerium des Innern u. wurde am 2. Mai 1849 Justizminister u. Vorsitzender im Staatsministerium; 1856 wurde er in den Adelstand erhoben. Er unternahm 1858 zur Herstellung seiner Gesundheit eine längere Reise nach dem südlichen Frankreich u. Italien, starb aber bald nach seiner Rückkehr am 28. Oct. 1858 in Dresden. Er zeichnete sich als tüchtiger Staatsmann durch klare Auffassung der Verhältnisse u. große Charakterfestigkeit aus. An der vollständigen Reform der Justiz im Königreich Sachsen, welche mit dem Jahre 1855 ins Leben trat, hat er wesentlichen Antheil.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 704.
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