[173] Beleuchtung der Lokomotiven und Tender; bei dieser kommt wenn man von der äußeren B. für Zwecke der Signalisierung (s. Signallaternen) absieht nur die Beleuchtung der Manometer, der Wasserstandszeiger, des Führerstands und des Kohlenraums in Betracht. Bei den mit Gasbeleuchtung versehenen Personenzugslokomotiven (s. z.B. bei den preußischen Staatsbahnen) ist vielfach eine Führerstandsdeckenlampe angebracht, die auch für die Beleuchtung des Manometers ausreicht, so daß die Handlaterne des Heizers (Öllampe), die während der Fahrt ihren Platz gewöhnlich in der Nähe des Wasserstandsglases findet, während der Aufenthalte nur für Besichtigungszwecke und beim Schmieren der Lokomotive verwendet wird.
Brockhaus-1809: Die Beleuchtung
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