Dienstreisen

[355] Dienstreisen (voyages de service; viaggi in servizio), Reisen, die von den Bahnbediensteten zu dienstlichen Zwecken ausgeführt werden, im Gegensatz zu den Urlaubsreisen.

Für das Lokomotiv- und Zugpersonal besteht bei der Eigenart des Eisenbahnbetriebs nahezu der gesamte Dienst aus D., indem der Lokomotiv- und Zugbetrieb der Hauptsache nach außerhalb des Wohnorts der Bediensteten zu verrichten ist. Durch genaue Dienstpläne, die sich an die Lokomotiv- und Zugfahrten anschließen, werden die Fahrten des Personals geregelt.

Auch für andere Klassen von Beamten, die insbesondere als Kontrolleure oder Revisoren den ausführenden Betriebs-, Verkehrs- und Kassendienst zu überwachen haben, bildet die Tätigkeit außerhalb des amtlichen Wohnorts häufig die Haupttätigkeit. Der Regel nach üben auch sie ihre Reisetätigkeit nach einem bestimmten, den zu revidierenden Stellen allerdings unbekannten Dienstplan aus.

Mehr oder weniger gilt dies auch für Ingenieure, Bahnmeister, Werkmeister (Heizhausvorstände), Telegraphenmeister, deren Bezirk mehrere Bahnhöfe und längere Bahnstrecken umfaßt, die sie zu überwachen haben, oder auf denen sie die Fahrzeuge einfahren oder beobachten müssen.

Die Natur der Eisenbahnen sowohl nach der technischen Seite als langgestreckte Schienenwege[355] in verschieden geartetem Gelände, als auch nach ihrer Zweckbestimmung als Verkehrsanstalten, deren Aufgaben vielfach nur in gegenseitigem Benehmen mehrerer Eisenbahnverwaltungen untereinander zu lösen sind, nötigt weiter auch die leitenden Eisenbahnbeamten zu verhältnismäßig zahlreichen Dienstreisen.

Die Aufsicht über die ordnungsmäßige Unterhaltung der Bahnanlagen aller Art, über die sichere Durchführung des Betriebs, über die klaglose Bedienung des Verkehrs und über die wirtschaftliche Einrichtung des gesamten Dienstes hat viele Eisenbahnverwaltungen zu der Anordnung regelmäßiger Inspektionsreisen der leitenden Beamten oder besonderer dieser unmittelbar zugewiesener Organe veranlaßt. Es sind auch Vorlagen über den Befund solcher Inspektionsreisen angeordnet.

Der Austausch von Erfahrungen hat ferner vielfach regelmäßige Zusammenkünfte der Aufsichtsbeamten eines und desselben Verwaltungsbezirks gezeitigt.

Recht zahlreich sind auch die D., die sich aus dem Übergange der Fahrzeuge und der Güter über die Grenzen der einzelnen Bahngebiete hinaus ergeben. Die Beteiligung an den gemeinsamen Beratungen in den Verbänden aller Art ist umfangreich und erfordert oft D. von längerer Dauer. Auch in Fahrplan-, Wagenangelegenheiten u.s.w. finden vielfach Zusammentretungen der beteiligten Verwaltungen statt, die D. erfordern.

Erwähnt seien schließlich D. anläßlich von Direktorenkonferenzen, Eisenbahnkongressen, zu Studienzwecken u.s.w.

Über die Entschädigungen, die den Beamten für die Ausführungen von D. gewährt werden, s. Reisekostenentschädigung.

Hoff.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 355-356.
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