Eisenbahnkongresse

[77] Eisenbahnkongresse, freie Versammlungen von Eisenbahnfachmännern zur Beratung von Eisenbahnfragen allgemeiner Bedeutung insbesondere über im gesamten Eisenbahnwesen (Bau, Betrieb und Verwaltung der Eisenbahnen) mögliche Verbesserungen. Von den Eisenbahnkonferenzen und Enqueten unterscheiden sich die E. durch den weiteren Umfang ihrer Tätigkeit, indem die Aufgaben der ersteren meist nur ein bestimmtes Gebiet des Eisenbahnwesens betreffen, die E. sich aber grundsätzlich mit dem gesamten Eisenbahnwesen befassen, und durch den größeren Kreis ihrer Teilnehmer. Sie sind ihrem Wesen nach international; da ihre Tätigkeit das gesamte Eisenbahnwesen umfaßt, können sie sich nicht auf einen begrenzten Kreis von Mitarbeitern beschränken, sondern müssen darnach streben, auch möglichst das gesamte Eisenbahnwesen der Erde zu umfassen, also möglichst alle Eisenbahnverwaltungen der Erde als Mitglieder und Mitarbeiter zu besitzen.

Als Vorläufer der internationalen E. kann der in Paris im Jahre 1878 abgehaltene gelten, dessen Zweck die Verbesserung der Verkehrsmittel war. Die von diesem Kongreß behandelten Fragen bezogen sich auf den direkten Verkehr, auf die internationale Eisenbahnstatistik, auf die Tarife u.s.w. (s. Ztg. d. VDEV. 1878, S. 803).

Die heutige Bedeutung der internationalen E. führt jedoch erst auf das Jahr 1885 zurück; in diesem Jahre feierte Belgien das Fest der 51. Wiederkehr des Tages, an dem die erste seiner Eisenbahnstrecken dem öffentlichen Verkehr übergeben worden war. Aus diesem Anlaß berief die belgische Regierung einen internationalen E., der sich mit dem Studium der im Bau und Betrieb der Eisenbahnen einzuführenden Verbesserungen beschäftigen sollte; sie erließ an sämtliche ausländische Regierungen und Eisenbahnverwaltungen die Bitte, an dem internationalen Werk durch Entsendung eines oder mehrerer Vertreter mitzuwirken. Infolge dieser Einladung haben zahlreiche Regierungen Europas und überseeischer Staaten Vertreter entsendet.

Die Vorbereitungen zur Abhaltung dieses ersten eigentlichen Kongresses wurden vom belgischen Eisenbahnminister mit Dekret vom 14. Dezember 1884 einer neungliedrigen Kommission übertragen, die aus belgischen Eisenbahndirektoren und höheren Funktionären des belgischen Eisenbahnministeriums zusammengesetzt war. Die Kommission entwarf das vorläufige Programm, das den ausländischen Regierungen und Bahnen zur Kenntnis, bzw. Abänderung übermittelt wurde.

Zur Leitung der Verhandlungen, die für den 8. bis 15. August 1885 zu Brüssel anberaumt waren, wurde aus dem Schoß der Versammlung ein Bureau gewählt. Mit der Vorbereitung der auf der Tagesordnung stehenden Fragen sind mehrere Ausschüsse betraut gewesen, die dem Plenum das Ergebnis ihrer Beratungen vorzutragen hatten.

Die dem ersten E. gestellten Fragen bezogen sich auf Ausrüstung und Einrichtung der Eisenbahnen im Hinblick auf die Sicherheit, Schnelligkeit und den Komfort der Personenzüge, auf die Anlage der Bahnhöfe, die Organisation des Dienstes auf Gemeinschaftsstationen und -strecken, auf die Anwendung der Elektrizität beim Bahnbetrieb, auf die Aufgaben und Betriebseinrichtungen der Sekundärbahnen, auf die Sonntagsruhe, die internationale Feststellung statistischer Einheiten u.s.w. (Näheres s. Nr. 93 und 98 des Z. Bl. für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt von 1885.)

Die Verhandlungen und Beschlüsse wurden als Compte rendu generale (2 Bände, Brüssel 1886) veröffentlicht.

Aus dem E. in Brüssel entwickelten sich die E. als eine ständige Einrichtung des internationalen Eisenbahnwesens. Der Kongreß ermächtigte nämlich seine Organisationskommission und seine Bureaus, die Frage der Gründung eines internationalen wissenschaftlichen Vereins zur Förderung der technischen Fortschritte im Eisenbahnwesen durch Kongresse, Publikationen und sonstige Mittel zu studieren und die bezüglichen Vorschläge[77] einem einzuberufenden neuen Kongreß zu unterbreiten. Auf Grund der Tätigkeit dieser Kommission, deren Mitglieder Vertreter von Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Holland, Italien, Österreich, Rußland und Schweden waren, erfolgte auf dem von ihr 1887 nach Mailand einberufenen, zweiten internationalen E. die Begründung des internationalen Eisenbahnkongreßverbandes (Congres international des Chemins de fer) als eines ständigen Vereins, dessen Zweck die Förderung der Entwicklung des Eisenbahnwesens ist. Die gleichzeitig festgesetzten Statuten des Vereins wurden im Jahre 1892 auf dem E. in St. Petersburg revidiert und in einzelnen Punkten mehrfach durch Kongreß- oder Kommissionsbeschlüsse abgeändert und ergänzt.

Die Satzungen bezeichnen den internationalen Eisenbahnkongreßverband als eine ständige Vereinigung zur Förderung der Fortschritte im Eisenbahnwesen. Mitglieder des Verbandes sind die ihm beigetretenen, durch Delegierte vertretenen Regierungen und die als Mitglieder aufgenommenen Verwaltungen von staatlichen und privaten Eisenbahnen, soweit sie dem öffentlichen Verkehr dienen. Vertreten wird der Verband durch eine vom Kongreß gewählte ständige Kommission (Commission permanente) mit dem Sitz in Brüssel, deren Mitglieder ihre Tätigkeit als Ehrenamt ausüben (Art. 1–3 der Satzungen). Die ständige Kommission hat zunächst über die Aufnahmegesuche der Bahnverwaltungen zu entscheiden. Ausgeschlossen von der Aufnahme sind Eisenbahnverwaltungen: 1. wenn die Eisenbahn, abgesehen von den hiervon ausgenommenen Staatseisenbahnen, nicht durch eine dazu befugte Behörde konzessioniert oder nicht dem öffentlichen Verkehr übergeben ist; 2. wenn der Betrieb nicht durch mechanische Mittel erfolgt; 3. wenn die Hauptaufgabe der Verwaltung nicht der Eisenbahnbetrieb ist, d.h., wenn der auf den Eisenbahnbetrieb entfallende Teil des Betriebskapitals nicht größer ist als der für andere Zwecke (Schiffahrt, Pferdebahn, Fabrikbetrieb, Hotelbetrieb u.s.w.) bestimmte; 4. wenn die durch Lokomotiven betriebene Bahn nicht eine Länge von mindestens 100 km oder die durch Elektrizität oder eine andere mechanische Kraft betriebene Bahn nicht eine Länge von wenigstens 50 km hat. Die Kommission hat ferner die Tagungen des Kongresses zu organisieren, das Programm der zur Besprechung gestellten und vorbereiteten Fragen aufzustellen, die Berichte über die Verhandlungen zu veröffentlichen, die Kassenführung zu überwachen unter Bestimmung der Beiträge und im allgemeinen die Arbeiten des Verbandes nach Möglichkeit zu fördern. Sie besteht aus den Präsidenten der früheren Kongreßtagungen, die ihr ohne weiteres angehören und 60 aus den verschiedenen am Verbände beteiligten Nationen zu entnehmenden gewählten Mitgliedern; aus einer Nation dürfen nicht mehr als 9 Mitglieder der Kommission angehören. Die Kommission ernennt einen Generalsekretär, Sekretäre und einen Sekretärschatzmeister, die in den Sitzungen der Kommission nur beratende Stimme haben. Bei ihrer ersten Zusammenkunft nach einer Kongreßtagung wählt die Kommission aus sich einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten; sie tritt auf Einladung des Präsidenten zusammen, so oft es das Interesse des Verbandes erfordert, wenigstens aber einmal im Jahre. Ihre Beschlüsse sind gültig, wenn wenigstens 9 Mitglieder an der Sitzung teilgenommen haben und die Mehrheit der Anwesenden zugestimmt hat. Von den 60 gewählten Mitgliedern der Kommission scheidet bei jeder Kongreßtagung ein Drittel aus und wird durch Neuwahl ersetzt. (Art. 4–7.)

Zur Erledigung der laufenden Geschäfte bildet die ständige Kommission in ihrer ersten, einer Tagung des Kongresses folgenden Sitzung aus 5 ihrer Mitglieder ein Direktionskomitee, an dessen Spitze der Präsident der ständigen Kommission steht, und dem auch der Generalsekretär, die Sekretäre und der Sekretärschatzmeister, aber ohne Stimmberechtigung, angehören. Das Komitee kommt wenigstens alle 3 Monate zusammen und hat, wie erwähnt, die laufenden Geschäfte und Geldangelegenheiten zu erledigen, alle Arbeiten, Studien und Veröffentlichungen zu überwachen und zu leiten, die Bibliothek und Archive zu verwalten und das Personal anzustellen und zu entlassen (Art. 8 und 9). An den Tagungen des Kongresses, die anfangs alle 2 Jahre, seit 1895 alle 5 Jahre stattfinden, dürfen teilnehmen: 1. die Mitglieder der ständigen Kommission; 2. die von den Verbandsmitgliedern bestimmten Delegierten; 3. die Sekretäre und der Schatzmeister und die von der ständigen Kommission oder dem Direktionskomitee ernannten und mit der Berichterstattung über Fragen des Programms beauftragten Sektionssekretäre. Die Regierungen bestimmen selbst die Anzahl ihrer Delegierten; die Eisenbahnverwaltungen können nach Maßgabe der Ausdehnung ihrer Eisenbahnnetze bis zu 8 Delegierten entsenden, u. zw. einen Delegierten bei einer Betriebslänge von nicht mehr als 100 km, 2 bei nicht mehr als[78] 300 km, 3 bei nicht mehr als 500 km und je einen Delegierten mehr für jede weitere angefangene Strecke von 500 km. Bei Eröffnung jeder Kongreßtagung übt zunächst das Bureau der ständigen Kommission die Tätigkeit des Kongreßbureaus aus. Der Kongreß wählt jedoch für die Dauer seiner Tagung alsbald ein besonderes Bureau, das sich zusammensetzt aus einem oder mehreren Ehrenpräsidenten, einem Präsidenten, mehreren Vizepräsidenten und Sektionspräsidenten sowie einem Generalsekretär und Sekretären. Der erste Delegierte einer Regierung ist ohne weiteres Vizepräsident. Die Verhandlungen des Kongresses finden in französischer Sprache, in der auch die Protokolle und Berichte abgefaßt werden, oder in der Sprache des Landes, in dem der Kongreß tagt, statt. Der Kongreß hat mehrere Sektionen (Bau und Unterhaltung der Schienenwege, Lokomotiven und Wagen, Betrieb, allgemeine Fragen u.s.w.). Die Bureaus der Sektionen machen eine Zusammenstellung, in der sie die verschiedenen in der Sektion zum Ausdruck gebrachten Meinungen wiedergeben. Diese Zusammenstellungen werden nach Zustimmung der Sektion der Plenarversammlung vorgelegt. Der Abstimmung des Kongresses unterliegen jedoch nur Fragen, die sich auf die Organisation des Verbandes und seiner Einrichtungen beziehen (Art. 10–16).

Die Kosten des Verbandes und der Kongresse werden aus einem Fonds bestritten, der gebildet wird: 1. durch jährliche Beiträge der Verbandsmitglieder; 2. durch besondere Zuwendungen. Die jährlichen Beiträge der Verbandsmitglieder bestehen: a) für die Regierungen aus einem von ihnen selbst festgesetzten Beitrage, b) für die Eisenbahnverwaltungen aus einem festen Jahresbeiträge von 100 Fr. zuzüglich eines beweglichen nach dem Bedarf des Verbandes sich richtenden Beitrages, der jedoch nicht mehr als 25 Centimes auf 1 km betragen darf.

Außer den schon erwähnten Tagungen des Kongresses in Brüssel und Mailand ist der Kongreß zusammengetreten in Paris 1889, in St. Petersburg 1892, in London 1895, in Paris 1900, in Washington 1905 und in Bern 1910. Die nächste Tagung soll im Jahre 1915 in Berlin stattfinden.


Dem letzten Kongreß in Bern haben 20 Fragen vorgelegen, u. zw. folgende:

1. Schienenstöße; 2. Verstärkung der Gleise und Brücken mit Rücksicht auf größere Lokomotivgewichte und höhere Zuggeschwindigkeiten; 3. Abzweigungen und Drehbrücken, Vermeidung des Langsamfahrens; 4. lange Eisenbahntunnel, Bau, Lüftung und Betrieb; 5. Verwendung von Stahl, besondere Stahlarten; 6. Vervollkommnungen an den Lokomotivkesseln; 7. Dampflokomotiven für sehr große Geschwindigkeiten; 8. elektrische Zugförderung; 9. große Bahnhöfe; 10. Weichen- und Signalstellung; 11. Fahrkarten; 12. Wagen mit Selbstantrieb; 13. Eisenbahnen und Wasserstraßen; 14. Statistik: 15. Automobilbetrieb; 16. leicht verderbliche Lebensmittel; 17. verkehrsarme Seitenstrecken großer Eisenbahnlinien; 18. Betrieb auf den Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung; 19. Lokomotiven und Wagen der Schmalspurbahnen; 20. Umladungen.

Auf die Tagesordnung des in Berlin 1915 stattfindenden E. sind folgende Fragen gesetzt:

1. Gleise und Gleisarbeiten (Anordnung des Planums und der Gleise, Unterhaltung und Bewachung der Bahn, Verwendung besonderer Stahlarten, dann von Beton und Eisenbeton).

2. Zugförderung und Fahrzeuge (wirtschaftliche Erzeugung des Lokomotivdampfes, Drehgestelle, Achsen und Aufhängevorrichtung der Lokomotiven, Vervollkommnungen im Bau der Personenwagen, elektrische Zugförderung).

3. Betrieb (Endbahnhöfe für den Personenverkehr, Güterbahnhöfe, Einrichtung der Frachtgutbeförderung, Führerstandsignale).

4. Allgemeines (Selbstkosten, Tarifbildung, zollamtliche Behandlung des Reisegepäcks, Güterwagenaustausch, Arbeiterwohnungen).

5. Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung (Bauart der Personen- und Güterwagen, Vereinfachungen im Betriebe, Zugförderung, Sicherheitsanlagen).


Zurzeit gehören dem internationalen Eisenbahnkongreßverband die Regierungen aller Kulturstaaten der Erde und alle bedeutenden Eisenbahnverwaltungen als Mitglieder an; die Anzahl der Delegierten im Jahre 1910 betrug 1415.

Seit dem Jahre 1887 wird ursprünglich von der Gründungskommission, später von dem Verband eine Zeitschrift, die über die einzelnen Fragen Referate mit reichem vergleichenden Material enthält, herausgegeben; sie erscheint in Brüssel unter dem Titel »Bulletin des Internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes« in französischer, englischer und deutscher Sprache; die Redaktion liegt in den Händen des Direktionskomitees.

Zu den internationalen E. sind ferner die Kongresse des internationalen Straßenbahn- und Kleinbahnvereines zu rechnen. Begründet wurde dieser Verein auf einem internationalen Kongreß der Straßenbahndirektoren in Berlin im Jahre 1886 zunächst als internationaler permanenter Straßenbahnverein mit dem Zweck, technische und finanzielle Verbesserungen der Straßenbahnen sowie überhaupt das öffentliche Verkehrsinteresse zu fördern. Zurzeit besteht dieser Verein unter dem oben bereits genannten Namen mit einer der des internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes ähnlichen Organisation zur Förderung der Interessen nicht nur der Straßenbahnen sondern auch der Kleinbahnen. Auch in ihm sind[79] außer den Bahnverwaltungen die Regierungen vertreten. Seine Mitglieder und seine Tätigkeit beschränkt sich jedoch im wesentlichen auf Europa. Der Sitz seines Generalsekretariats ist Brüssel. Die Kongreßtagungen dieses Vereines, die teilweise auch als Generalversammlungen bezeichnet wurden, fanden statt 1887 in Wien, 1888 in Brüssel, 1889 in Mailand, 1890 in Amsterdam, 1891 in Hamburg, 1893 in Budapest, 1894 in Köln, 1896 in Stockholm, 1898 in Genf, 1900 in Paris, 1902 in London, 1904 in Wien, 1906 in Mailand, 1908 in München, 1910 in Brüssel und 1912 in Christiania. Die Berichte über die Kongreßtagungen werden von dem Generalsekretariat in Brüssel herausgegeben. Im Jahre 1911 wurde anläßlich einer Versammlung von Eisenbahningenieuren in Rom die Organisation von internationalen Ingenieurkongressen angeregt.

In uneigentlichem Sinne kann man als E. auch Landeseisenbahnkongresse bezeichnen, d. s. Kongresse, die ähnliche Aufgaben, wie sie die internationalen E. für das gesamte Eisenbahnwesen der Erde zu erfüllen suchen, für das Eisenbahnwesen eines bestimmten Landes zu lösen berufen sind. So wurden unter anderen in Rußland vom Ministerium der Verkehrsanstalten Landes-E. zu dem Zweck organisiert, ein einheitliches Zusammenwirken der Privateisenbahnen im Interesse des Gemeinwohles zu erzielen und die Tätigkeit aller russischen Eisenbahnen zu vereinheitlichen. Vertreter der Zentralverwaltungen aller russischen Eisenbahnen wurden in diese E. berufen. Die Kongresse teilten sich bald in allgemeine und besondere Gruppen. Die Beschlüsse der ersteren wurden auch von der Regierung als bindend behandelt, die der letzteren jedoch nur bei Einstimmigkeit. (Näheres s. russische Eisenbahnen.)

Literatur: Allgemeine und summarische Berichte des internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes, 1. bis 9. Sitzung. Brüssel. – Bulletin de la Commission international des Congres de chemin de fer, Bd. 1–20 (Jahrgang 1887–1906); fortgesetzt mit dem Titel »Bulletin des internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes«, Bd. 1–6 (Jahrgang 1907 bis 1912), Brüssel. – Zeitschrift für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt der österreichisch-ungarischen Monarchie, 1.–10. Jahrgang (1888–1897), Wien. – Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen 1. bis 52. Jahrgang (1861–1912), Berlin. – Kongreß des Internationalen Straßenbahn- und Kleinbahnvereins, Bericht nebst Verhandlungen, herausgegeben vom Generalsekretariat in Brüssel, 1.–17. Jahrgang. – Die Straßenbahn. Organ für das Straßenbahn- und Kleinbahnwesen. 1.–7. Jahrgang (1887–1894), Berlin; Fortsetzung Deutsche Straßen- und Kleinbahnzeitung, Organ des Deutschen Straßen- und Kleinbahnvereins. 8.–25. Jahrgang (1895–1912), Berlin. – Zeitschrift für Kleinbahnen, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, 1.–19. Jahrgang (1894–1912), Berlin, mit der Beilage: Mitteilungen des Vereins Deutscher Straßenbahn- und Kleinbahnverwaltungen.

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 77-80.
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