Abhandlung

[4] [4] Abhandlung. (Redekunst)

Der Haupttheil oder der eigentliche Körper einer förmlichen Rede, in welchem die ganze Materie der Rede vorgetragen wird. Der Abhandlung geht der Eingang, wenn einer da ist, vorher und auf sie folget der Beschluß. Alles was von der Wahl der Materie, von der Anordnung, von den Beweisgründen, von der Wiederlegung, in Absicht auf die Rede, in den verschiedenen Artikeln hierüber gesagt worden, gehört zur Abhandlung.

Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 1. Leipzig 1771, S. 4-5.
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