Förster

1. Die Förster strafen die Mägde, so in Wald gehen, über den Stumpen ab.Eiselein, 177.


2. Förster vnd heger, Amptleut vnd Jeger, Schreiber vnd Sigeltreger, Rentmeister vnd Pfleger, Schösser vnd Procurator, Verwalter vnd Curator haben nicht grossen Lohn vnd werden doch bald reich davon. Rath, wie das müg zu gahn.Petri, II, 312; Lehmann, II, 175, 28; Gruter, III, 38.


3. Wo ein Förster pfändet, mag der Forstmeister nachpfänden.Graf, 116, 298.

Wer in einer Reichswaldung auf unberechtigter Nutzung von einem Förster betroffen und gepfändet wurde, konnte wegen des gleichen Frevels, wenn ihn der Forstmeister traf, noch einmal gepfändet werden. Doch war eine zweite Pfändung seitens des Försters, wenn die erste vom Forstmeister erfolgt war, nicht zulässig.


*4. Der Forster hat ena d'Axt gnu.Kirchhofer, 76; Eiselein, 177.

Der Förster hat ihnen die Axt, das Beil genommen. Zunächst von denen, welche die Freiheit, im Walde Holz zu sammeln, gemisbraucht und darum dem Förster haben die Axt abgeben müssen. Dann aber vom Verlust der Freiheiten einzelner wie ganzer Gemeinden.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1089.
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