Befehl, der

[789] Der Befêhl, des -es, plur. die -e. 1) Eigentlich, der Ausspruch eines Obern, daß etwas geschehen soll, der verpflichtende Ausdruck seines Willens in einzelnen Fällen. Einen Befehl geben, ertheilen, bekommen, empfangen. Eines Befehl ausrichten, vollziehen, überschreiten, u.s.f. Es geschahe auf meinen Befehl. Ich habe Befehl dazu, es ist mir befohlen worden. Bis auf weitern Befehl, bis ein anderer Befehl gegeben wird. 2) Die Gewalt, das Recht, solche Befehle zu ertheilen, die Herrschaft über eine Sache. Unter eines Befehl stehen. Er hat zwey Provinzen unter seinem Befehle. Die Flotte segelte unter dem Befehle, oder unter den Befehlen, des Herzogs von York ab. Dieser Gebrauch ist vermuthlich von den Franzosen entlehnet, die ihr Commandement und Ordre auf gleiche Art gebrauchen. 3) In der höflichen Sprache des Umganges, der Wille, die Neigung, das Belieben. Was ist zu ihrem Befehle? was belieben sie? Es stehet ihnen zu Befehl, sie haben freye Gewalt darüber.


Und was sie nur wünschte

War zu ihrem Befehl,

Zachar.


d.i. ward ihr gewähret. 4) * Empfehlung, welche Bedeutung doch nur allein im Oberdeutschen üblich ist; z.B. machen sie dem Herren meinen Befehl, empfehlen sie mich ihm.

Anm. Im Oberdeutschen wird dieses Wort noch mit dem alten Alemannischen Hauchlaute Befelch oder Befehlich gesprochen. Ein Befehl geht nur auf einzelne Fälle, eine Verordnung ist ein allgemeiner Wille, und wenn sie auf immer gültig bleiben soll, heißt sie ein Gesetz. S. Befehlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 789.
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