Beschlag, der

[900] Der Beschlag, des -es, plur. die -schläge, von dem folgenden Verbo beschlagen, und zwar,

1. Von dem Activo. 1) Die Handlung des Beschlagens, ohne Plural, und zwar so wohl in der eigentlichen Bedeutung des Verbi, als auch in so ferne es zurück halten, pfänden, in Arrest nehmen bedeutet. Ein gerichtlicher Beschlag. Güter, Waaren in Beschlag nehmen, sie in gerichtliche Verwahrung bringen. Schiffe in Beschlag nehmen, einen Beschlag auf die Schiffe legen, sie durch obrigkeitliche Gewalt zurück behalten, um sich ihrer zum öffentlichen Gebrauche zu bedienen; mit einem Spanischen Worte, das Embargo. 2) Dasjenige, womit etwas beschlagen wird, besonders Arbeiten von Metall, welche zur Stärke und Zierde auf etwas geschlagen, oder befestiget werden, und zwar am häufigsten, als ein Collectivum, alle Dinge einer Art auszudrucken, womit ein Körper beschlagen wird. Der Beschlag einer Thür, das Schloß, die Häspen, Angeln u.s.f. So auch der Beschlag eines Buches, eines Rades, eines Wagens u.s.f. Ein Beschlag von Eisen, von Messing. Dieß ist zugleich die einzige Bedeutung dieses Wortes, in welcher es den Plural leidet. S. Beschläge.

2. Von dem Neutro. So wohl der Zustand, in welchem eine Sache beschlägt, oder mit Schimmel und Feuchtigkeiten überzogen wird, als auch dieser Schimmel oder die Feuchtigkeiten selbst, und in weiterer Bedeutung, in dem Bergbaue, Erzarten, welche sich in Gestalt eines Staubes oder Mehles auf Steine, oder andere Erzarten ansetzen, und Folgen einer vorher gegangenen Verwitterung sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 900.
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