Billigkeit, die

[1020] Die Billigkeit, plur. inus. 1) Die Eigenschaft einer Sache, da sie der im Innern empfundenen Verbindlichkeit gemäß ist, in allen Bedeutungen des Bey- und Nebenwortes. Die Billigkeit eines Ausspruches, eines Urtheiles, einer Forderung, eines Preises u.s.f. 2) Diese empfundene Verbindlichkeit selbst, gleichfalls in allen drey Bedeutungen. Es ist der Billigkeit gemäß. Etwas nach der Billigkeit beurtheilen. Nach Recht und Billigkeit. Eine Tochter nach der Billigkeit ausstatten, nach Maßgebung seines Vermögens. 3) Die Fertigkeit, dieser Verbindlichkeit gemäß zu handeln. Ein Mann von großer Billigkeit. Er besitzt viele natürliche Billigkeit.

Anm. Opitz gebraucht dieses Wort Ein Mahl in einer sehr ungewöhnlichen Bedeutung für Rechtschaffenheit, Unsträflichkeit:


[1020] Herr, weil ich kann gerecht bestehen,

So laß den Spruch auch so ergehen,

Und rette meine Billigkeit

Durch deinen endlichen Bescheid.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1020-1021.
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