Blutschande, die

[1099] Die Blutschande, plur. car. 1) * Eine jede große Schande, oder ein großes Verbrechen, in welcher ehedem sehr üblichen, nunmehr aber veralteten Bedeutung Blut für sehr stehet. 2) Fleischliche Vermischung mit Blutsverwandten. Blutschande treiben. Mit seiner Stiefmutter, mit seiner Schwester u.s.f. Blutschande begehen. Daher der Blutschänder, des -s, plur. ut nom. sing. der sich einer Blutschande theilhaftig macht, und Blutschänderisch, adj. et adv. einer Blutschande gleich, dazu gehörig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1099.
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