Brandwache, die

[1156] Die Brándwáche, plur. die -n. 1) An einigen Orten, z.B. zu Hamburg, eine Wache, welche zur Nachtzeit die Gassen bewachet, Feuersbrünste zu verhüthen. 2) In den Kriegeslägern ist die Brandwache, im Gegensatze der Fahnenwache, eine Wache hinter der Fronte eines Bataillons, so wohl zur Bewachung der Arrestanten, als auch zur Sicherheit des Lagers von hinten. Bey den Flotten ist die Brandwache ein Schiff, welches in einiger Entfernung von der Flotte die Wache hält, oder Erkundigung[1156] von dem Feinde einziehet. Vermuthlich wird in dieser zweyten Bedeutung auf die Bedeutung des Äußersten in einer Sache gesehen; wenigstens bey einer Flotte ist diese Wache wohl nicht um der Feuergefahr willen da.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1156-1157.
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