Dreyer, der

[1547] Der Dreyer, des -s, plur. ut nom. sing. eine Zahl von dreyen, drey Einheiten als ein Ganzes betrachtet. Besonders wird dieses Wort in Obersachsen von einer Art Scheidemünze gebraucht, welche drey Pfennige gilt, und oft auch gebraucht wird, eine Kleinigkeit überhaupt auszudrucken. Er hat keinen Dreyer im Vermögen. Ich lasse mir keinen Dreyer abziehen, nicht das geringste. Ich wende nicht einen Dreyer daran. In Niedersachsen heißt ein Dreyer ein Sößling oder Sechsling, weil er sechs Häller hält. In Schlesien hat ein Dreyer nur drey Häller oder zwey Denare; S. Dreyhäller. In einigen Orten, z.B. zu Frankfurt, sind die Dreyer ein bürgerliches Collegium, welches aus drey Personen bestehet, und die Aufsicht über das Verfahren bey den Wahlen der übrigen Rathsglieder hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1547.
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