Ehebruch, der

[1643] Der Ehebruch, des -es, plur. die -brüche. 1) Die Verletzung der ehelichen Treue durch fleischliche Vermischung mit andern verheiratheten oder unverheiratheten Personen; ohne Plural. Ehebruch begehen. Ehebruch treiben, in der biblischen Schreibart. Sich des Ehebruches schuldig machen. Im Ehebruche ergriffen werden. 2) Dieses Verbrechen im Concreto betrachtet, einzelne Fälle, da sich Personen des Ehebruches schuldig gemacht. Es sind jetzt viele Ehebrüche von Gerichte anhängig. Anm. Eigentlich bedeutet dieses Wort die Verletzung einer jeden Verbindlichkeit. Für Ehebruch in der heutigen Bedeutung gebrauchen Ottfried und Notker Huor, Vberhuor, Legir huor, (S. Hure,) der Schwabenspiegel Überhure, und noch Besold Oberhurerey, der Verfasser von Boxhorns Glossen Vbarligida, ein alter Schriftsteller, bey dem Pez Merhuar, die Niedersachsen Averspel, Bysprung, Bytritt, die Holländer Overspel, die Schweden Forlegnysse, und Mathesius in der Berg-Postille Eheketzerey. Ehebrechen aber heißt bey dem Tatian forlegen, im Schwed. förligga, und ein Ehebrecher bey dem Notker Uberhuorar, Nieders. Averspeller.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1643.
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