Eigenschaft, die

[1674] Die Eigenschaft, plur. die -en, das Hauptwort von dem Beyworte eigen, welches vermittelst der Endsylbe schaft gebildet worden, welche so wohl einen Zustand, als auch das Concretum, die Sache selbst, bedeutet.

1. * Der Zustand des eigenthümlichen Besitzes; ohne Plural. 1) Von Dingen außer uns, in welcher Bedeutung dieses Wort ehedem für Eigenthum gebraucht wurde, wie aus Schilters Glossar. v. Eigen erhellet. In leidentlichem Verstande war es ehedem auch für Leibeigenschaft üblich, oder den Zustand, da man mit Leib und Gut ein Eigenthum eines andern ist. Doch in beyden Fällen ist es im Hochdeutschen veraltet. 2) Figürlich. (a) * Die eigenthümliche Beschaffenheit eines Dinges, der ganze Umfang aller der Dinge, die in dessen Wesen gegründet sind, und dasselbe von allen andern Dingen unterscheiden. Ein jedes Ding hat seine besondere Eigenschaft. Die Art und Eigenschaft der Sprache. Diese Bedeutung kommt nur noch im Oberdeutschen vor. (b) * In weiterer Bedeutung, auch der Umfang zufälliger Umstände an einem Dinge, wenn sie nur demselben mehrmahls oder größten Theils eigen sind, die Beschaffenheit. Ptolemais, welche wegen der Eigenschaft des Orts Rosenfrüchtig genannt wird, 3 Macc. 7, 17. Im Hochdeutschen ist auch diese Bedeutung veraltet.

2. Etwas, welches man eigenthümlich besitzet; mit dem Plural. 1) * Von Dingen außer uns, in welchem Verstande eigenthümliche liegende Güter, Allodial-Güter, im Oberdeutschen noch jetzt Eigenschaften genannt werden. Den Hochdeutschen ist auch diese Bedeutung fremd. 2) Was einem Dinge eigenthümlich zukommt. (a) Was in dem Wesen einer Sache gegründet ist, und dieselbe beständig von allen andern unterscheidet. Das Sehen ist eine Eigenschaft der Thiere. Die Allmacht ist eine Eigenschaft Gottes, oder eine göttliche Eigenschaft. (b) In weiterer Bedeutung wird dieses Wort auch von zufälligen Umständen gebraucht, wenn sie sich nur die meiste Zeit an einem[1674] Dinge befinden. Ein Mensch von vortrefflichen Eigenschaften. Gute Bildung, ein gesunder Leib, Herzhaftigkeit u.s.f. sind Eigenschaften eines Soldaten.

Anm. Eigenschaft, Schwed. Egenskap, ist vermuthlich nach dem Muster des lat. proprietas gebildet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1674-1675.
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